16. - 17. April 2024


Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Marketingveranstaltungen und Messen der Proalpha GmbH 

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme an von der Proalpha GmbH, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach („Proalpha“), durchgeführten Marketingveranstaltungen, Kundenveranstaltungen, Fachveranstaltungen, Messen, Kongressen, Webinaren und sonstigen Veranstaltungen („Veranstaltung“). 


1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Teilnehmer“). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen, soweit Proalpha im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. 


1.3 „Teilnehmer“ im Sinne dieser AGB sind auch Aussteller, Sponsoren, Kooperationspartner und sonstige Veranstaltungspartner („Partner“), soweit diese Leistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung buchen. Für Partner gelten ergänzend die partner- oder sponsorspezifischen Leistungsbeschreibungen, Buchungsbestätigungen und sonstigen Vereinbarungen. 


1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Proalpha stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. 


 


2. Anmeldung, Vertragsschluss und Teilnahmegebühren 

2.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Buchung über die von Proalpha bereitgestellte Website, insbesondere über https://events.proalpha.com/tickets, oder über einen von Proalpha bereitgestellten Buchungslink voraus. Partnern kann Proalpha auf Anfrage einen gesonderten Buchungslink zur Verfügung stellen. 


2.2 Die Darstellung der Veranstaltung und der buchbaren Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Proalpha dar. 


2.3 Mit Absenden der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die gebuchten Leistungen ab. Proalpha kann dieses Angebot insbesondere durch Versand einer Buchungsbestätigung, Rechnungsstellung, Zahlungsaufforderung oder Bereitstellung eines Tickets, einer Teilnahmeberechtigung oder von Zugangsdaten annehmen. 


2.4 Ein Anspruch auf Vertragsschluss oder Teilnahme besteht nicht. Proalpha ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Veranstaltung ausgebucht ist, der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, offene Forderungen gegenüber dem Teilnehmer bestehen oder berechtigte Interessen von Proalpha entgegenstehen. 


2.5 Die Teilnahmegebühren und sonstigen Vergütungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Buchungsformular, der Buchungsbestätigung, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 


2.6 Rechnungen sind, sofern nicht abweichend angegeben, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist Proalpha berechtigt, die Erbringung gebuchter Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, Teilnahmeberechtigungen zu sperren, Standflächen oder sonstige Leistungen anderweitig zu vergeben und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche von Proalpha bleiben unberührt. 


2.7 Tickets, Teilnahmeberechtigungen, Zugangsdaten, Standflächen, Sponsoringleistungen oder sonstige gebuchte Leistungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitgestellt, sofern Proalpha nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Reservierung eines Teilnahmeplatzes, einer Standfläche oder sonstiger Leistungen. 


2.8 Der Verkauf von Tickets, Teilnahmeberechtigungen, Standflächen und Partnerleistungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein oder sollten gebuchte Leistungen nicht mehr verfügbar sein, kann Proalpha den Vertragsschluss ablehnen oder dem Teilnehmer eine gleichwertige oder angemessene Alternative anbieten. 


 


3. Leistungen von Proalpha; Änderungen der Veranstaltung 

3.1 Inhalt und Umfang der von Proalpha geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Buchungsformular, der Buchungsbestätigung, der Rechnung, etwaigen vereinbarten Leistungsbeschreibungen sowie diesen AGB. 


3.2 Proalpha schuldet die Durchführung der Veranstaltung und die Bereitstellung der gebuchten Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Leads, Kontakten, Teilnehmern, Gesprächen, Vertragsabschlüssen, Reichweiten oder sonstigen Ergebnissen wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. 


3.3 Proalpha ist berechtigt, aus sachlichem Grund Änderungen des Veranstaltungsprogramms, der Agenda, der Referenten, der Räumlichkeiten, der Ausstellungsflächen, der technischen Umsetzung, der Veranstaltungszeiten oder des Veranstaltungsorts vorzunehmen, sofern die Änderung dem Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen von Standplänen, Flächenzuschnitten, Platzierungen, Sichtbarkeiten, Reihenfolgen von Sponsorenleistungen, technischen Spezifikationen und Kommunikationskanälen. 


3.4 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei organisatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen, behördlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen, bei Ausfall oder Verhinderung von Referenten, Änderungen der Verfügbarkeit von Veranstaltungsorten oder Dienstleistern, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen. 


3.5 Proalpha ist berechtigt, eine Präsenzveranstaltung ganz oder teilweise als virtuelle oder hybride Veranstaltung durchzuführen, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich oder zweckmäßig ist und dem Teilnehmer zumutbar bleibt. 


3.6 Proalpha wird den Teilnehmer über wesentliche Änderungen rechtzeitig informieren. Ansprüche wegen unwesentlicher oder zumutbarer Änderungen sind ausgeschlossen, soweit Proalpha nicht nach Maßgabe von Ziffer 11 zwingend haftet. 


3.7 Nimmt der Teilnehmer einzelne gebuchte Leistungen, Programmpunkte, Sponsoringleistungen, Standzeiten oder sonstige Leistungsbestandteile ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass Proalpha dies zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, Minderung oder Nachholung. 


 


4. Pflichten des Teilnehmers 

4.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle für seine Teilnahme erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Logos, Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig, zutreffend und in den von Proalpha vorgegebenen Formaten bereitzustellen. 


4.2 Der Teilnehmer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Präsentationen, Werbemittel, Ausstellungsstücke und sonstigen Beiträge allein verantwortlich. Er sichert zu, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen. 


4.3 Der Teilnehmer hat die gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen, Hausordnungen, Sicherheits-, Brandschutz-, Hygiene-, Zutritts- und Verhaltensregeln sowie die Anweisungen von Proalpha, des Veranstaltungsorts und beauftragter Dienstleister einzuhalten. 


4.4 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung, die Sicherheit der Veranstaltung, die Rechte anderer Teilnehmer sowie die berechtigten Interessen von Proalpha, ihrer Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Dienstleistern und sonstigen Beteiligten nicht beeinträchtigt werden. 


4.5 Partner dürfen Werbe-, Sponsoring-, Vertriebs- oder Ausstellungsmaßnahmen nur im Umfang der gebuchten und von Proalpha bestätigten Leistungen durchführen. Maßnahmen außerhalb des gebuchten Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Zustimmung von Proalpha in Textform. 


4.6 Eine Übertragung von Tickets, Teilnahmeberechtigungen, Standflächen oder Partnerleistungen auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Proalpha in Textform zulässig. 


4.7 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Tickets und sonstigen Teilnahmeberechtigungen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige missbräuchliche Nutzung ist untersagt. 


4.8 Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Veranstaltung alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Vorschriften des Wettbewerbs-, Kartell-, Datenschutz-, Exportkontroll-, Sanktions-, Antikorruptions- und Steuerrechts einzuhalten. Der Teilnehmer wird keine Handlungen vornehmen, die geeignet sind, Proalpha, verbundene Unternehmen oder andere Teilnehmer rechtlichen, regulatorischen oder reputationsbezogenen Risiken auszusetzen. 


4.9 Unzulässig sind insbesondere Werbe-, Vertriebs- oder Sponsoringmaßnahmen außerhalb des gebuchten Leistungsumfangs, das Verteilen von Werbematerial außerhalb zugewiesener Flächen, die Ansprache von Teilnehmern in einer den Veranstaltungsablauf störenden Weise, Ambush-Marketing sowie jede Nutzung der Veranstaltung zur Bewerbung eigener Leistungen ohne entsprechende Buchung oder Zustimmung von Proalpha. 


 


5. Besondere Regelungen für Partner, Aussteller und Sponsoren 

5.1 Für Partner, Aussteller und Sponsoren gelten ergänzend die im jeweiligen Angebot, Buchungsformular, in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen. 


5.2 Proalpha schuldet bei Partner-, Sponsoring-, Aussteller- oder Werbeleistungen ausschließlich die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Leads, Kontakten, Teilnehmern, Gesprächen, Vertragsabschlüssen, Reichweiten oder sonstigen Ergebnissen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. 


5.3 Soweit dem Partner Standflächen, Präsentationsflächen oder sonstige Flächen zugewiesen werden, erfolgt die konkrete Platzierung nach billigem Ermessen von Proalpha unter Berücksichtigung des Veranstaltungskonzepts, der technischen und räumlichen Gegebenheiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. 


5.4 Der Partner ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Partnerleistungen erforderlichen Informationen, Logos, Werbemittel, Anzeigen, Präsentationsunterlagen, technischen Anforderungen und sonstigen Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Erfolgt die Bereitstellung nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht in der vorgegebenen Form, ist Proalpha berechtigt, die betroffenen Leistungen ganz oder teilweise nicht zu erbringen; der Vergütungsanspruch von Proalpha bleibt unberührt, soweit Proalpha die Nichterbringung nicht zu vertreten hat. 


5.5 Der Partner räumt Proalpha für die Dauer der Vertragsdurchführung sowie für die angemessene Vor- und Nachberichterstattung das einfache, nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, Namen, Unternehmenskennzeichen, Marken, Logos, Werbemittel und bereitgestellte Inhalte des Partners im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und in Veranstaltungsunterlagen, Websites, Social-Media-Beiträgen, Präsentationen, Presse- und Marketingmaterialien darzustellen. 


5.6 Der Partner gewährleistet, dass er über alle für die Rechteeinräumung nach Ziffer 5.5 erforderlichen Rechte verfügt und dass die Nutzung durch Proalpha keine Rechte Dritter verletzt. Der Partner stellt Proalpha von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Gewährleistung entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. 


5.7 Exklusivitätsrechte, Branchenexklusivität, Kategorieexklusivität, Gebietsschutz oder ein Ausschluss konkurrierender Unternehmen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. 


 


6. Hausrecht, Zutritt und Ausschluss 

6.1 Proalpha übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus oder ist berechtigt, das Hausrecht durch den Betreiber des Veranstaltungsorts, Sicherheitsdienstleister oder sonstige Beauftragte ausüben zu lassen. Proalpha ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen Zutrittskontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn der Teilnehmer erforderliche Sicherheitskontrollen verweigert oder Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. 


6.2 Proalpha kann Teilnehmern den Zutritt zur Veranstaltung verweigern oder sie ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Sicherheitsbedenken, Zahlungsverzug, unzutreffenden Angaben bei der Anmeldung, Verstoß gegen diese AGB, Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben, Hausordnungen oder Sicherheitsvorgaben, Störung des Veranstaltungsablaufs oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer, Mitarbeiter von Proalpha, Dienstleister oder sonstige Beteiligter. 


6.3 Im Fall eines vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschlusses bleibt der Vergütungsanspruch von Proalpha bestehen. Weitergehende Rechte und Ansprüche von Proalpha bleiben unberührt. 


 


7. Stornierung durch den Teilnehmer; Ersatzteilnehmer 

7.1 Eine Stornierung der Buchung durch den Teilnehmer bedarf der Textform, etwa per E-Mail. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zugang der Stornierungserklärung bei Proalpha. 


7.2 Bei Stornierung durch Teilnehmer, die keine Partner sind, fallen folgende Stornierungsgebühren an: 


  • bis 50 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, 
  • ab 49 bis 11 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, 
  • ab 10 bis 4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, 
  • ab 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder bei nur teilweiser Teilnahme: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr. 

7.3 Bei Stornierung durch Partner fallen folgende Stornierungsgebühren an: 


  • bei Zugang der Stornierung innerhalb von 7 Werktagen nach Buchung: 10 % der vereinbarten Vergütung, sofern Proalpha noch keine partnerbezogenen Leistungen beauftragt, erbracht oder vorbereitet hat; bereits beauftragte, erbrachte oder vorbereitete Leistungen bleiben nach Ziffer 7.5 gesondert zu vergüten. 
  • bis 50 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der vereinbarten Vergütung, 
  • ab 49 bis 11 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung, 
  • ab 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Nichtinanspruchnahme gebuchter Partnerleistungen: 100 % der vereinbarten Vergütung. 

7.4 Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Proalpha kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Proalpha bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 


7.5 Bereits erbrachte, beauftragte oder individuell vorbereitete Leistungen, insbesondere Druckleistungen, grafische Leistungen, Standbauleistungen, technische Leistungen, Einträge in Veranstaltungsmedien, Sponsoringleistungen, Drittleistungen oder sonstige individualisierte Leistungen, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe zu vergüten, soweit Proalpha hierfür Kosten entstanden sind oder Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist. 


7.6 Der Teilnehmer kann bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und berechtigte Interessen von Proalpha nicht entgegenstehen. Proalpha kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen, sofern eine solche in der Veranstaltungsbeschreibung, im Buchungsformular oder in der Buchungsbestätigung angegeben ist. 


7.7 Die Stornierungsgebühren berechnen sich jeweils auf Grundlage der vereinbarten Nettovergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. 


 


8. Absage, Verlegung, Abbruch und höhere Gewalt 

8.1 Proalpha ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, abzubrechen, zu verlegen, zeitlich zu ändern oder ganz oder teilweise in einem anderen Format durchzuführen. Die Durchführung in einem zumutbaren virtuellen oder hybriden Format gilt nicht als Absage der Veranstaltung. 


8.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Unwetter, Streik, Aussperrung, Pandemien oder Epidemien, Ausfall oder Nichtverfügbarkeit von Veranstaltungsorten, Referenten, Dienstleistern, technischer Infrastruktur, Energieversorgung, Telekommunikation, IT-Systemen, Cyberangriffen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Proalpha liegen oder die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unzumutbar machen. 


8.3 Im Fall einer Absage vor Veranstaltungsbeginn erstattet Proalpha bereits gezahlte Teilnahmegebühren, soweit keine Ersatzveranstaltung, kein Ersatztermin und kein zumutbares virtuelles oder hybrides Ersatzformat angeboten wird. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Personal-, Betriebsunterbrechungs-, Marketing- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit Proalpha nicht nach Maßgabe von Ziffer 11 zwingend haftet. 


8.4 Wird die Veranstaltung nach Beginn aus wichtigem Grund abgebrochen oder eingeschränkt, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur, soweit dies unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen, ersparter Aufwendungen und des Grundes des Abbruchs angemessen ist. Weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe von Ziffer 11 ausgeschlossen. 


8.5 Bei Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin oder Umstellung auf ein zumutbares Ersatzformat bleibt die Buchung grundsätzlich bestehen. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme am Ersatztermin oder Ersatzformat unzumutbar, kann er innerhalb einer von Proalpha gesetzten angemessenen Frist die Erstattung der Teilnahmegebühr verlangen. Verlangt der Teilnehmer die Erstattung nicht innerhalb der gesetzten Frist, bleibt die Buchung für den Ersatztermin oder das Ersatzformat bestehen. 


8.6 Eine bloße Änderung einzelner Programmpunkte, Referenten, Zeiten, Räume, Standpläne oder technischer Abläufe begründet keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Erstattung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. 


 


9. Aufrechnung und Zurückbehaltung 

9.1 Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 


9.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 


 

10. Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen 

10.1 Proalpha verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. 


10.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Proalpha bzw. einer veranstaltungsspezifischen Datenschutzerklärung. 


10.3 Proalpha ist berechtigt, Dienstleister, Veranstaltungsorte, technische Anbieter, Ticketing-Anbieter und sonstige Erfüllungsgehilfen in die Durchführung der Veranstaltung einzubinden und diesen personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht. 


10.4 Soweit im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- oder Tonaufnahmen erstellt werden, wird Proalpha hierüber in geeigneter Weise, insbesondere in der Veranstaltungsbeschreibung, am Veranstaltungsort oder durch sonstige Hinweise informieren. Die Nutzung solcher Aufnahmen kann insbesondere zur Dokumentation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, internen und externen Kommunikation sowie zur Bewerbung ähnlicher Veranstaltungen erfolgen, soweit hierfür eine gesetzliche Erlaubnis, ein berechtigtes Interesse oder eine Einwilligung besteht. Teilnehmer können sich bei Fragen oder Einwänden an die in der Datenschutzerklärung benannte Kontaktstelle wenden. 


10.5 Soweit Partner im Rahmen der Veranstaltung personenbezogene Daten von Teilnehmern erhalten oder erheben, sind sie jeweils eigenständig für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 


10.6 Eine Übermittlung personenbezogener Daten von Teilnehmern an Partner zu werblichen Zwecken oder zur Lead-Nachverfolgung erfolgt nur, soweit hierfür eine geeignete datenschutzrechtliche Grundlage besteht, insbesondere eine Einwilligung des betroffenen Teilnehmers oder eine sonstige gesetzliche Erlaubnis. Soweit Teilnehmer ihre Kontaktdaten einem Partner unmittelbar zur Verfügung stellen oder ihr Teilnehmerausweis bzw. Badge durch einen Partner scannen lassen, ist der jeweilige Partner für die weitere Verarbeitung grundsätzlich eigenständig verantwortlich. 


 


11. Haftung 

11.1 Proalpha haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. 


11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Proalpha der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den höheren Betrag aus dem dreifachen Betrag der für die betroffene Buchung vereinbarten Nettovergütung und EUR 3.000,00 begrenzt. 


11.3 Im Übrigen ist die Haftung von Proalpha ausgeschlossen. 


11.4 Soweit dem Teilnehmer Flächen, Räume, Stände, Einrichtungen, technische Infrastruktur oder sonstige Gegenstände miet- oder nutzungsweise überlassen werden, ist eine verschuldensunabhängige Haftung von Proalpha für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB ausgeschlossen. 


11.5 Proalpha haftet nicht für den Verlust, Untergang oder die Beschädigung von Gegenständen, Ausstellungsstücken, Unterlagen, Geräten, Datenträgern, Garderobe oder sonstigem Eigentum des Teilnehmers, es sei denn, Proalpha haftet nach den vorstehenden Absätzen zwingend. 


11.6 Proalpha haftet nicht für Leistungen, Inhalte, Aussagen, Produkte oder Dienstleistungen von Teilnehmern, Partnern, Sponsoren, Ausstellern, Referenten oder sonstigen Dritten, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen von Proalpha sind. 


11.7 Der Teilnehmer haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern, Organen, Vertretern, Erfüllungsgehilfen, Beauftragten oder Gästen schuldhaft verursachten Schäden. 


11.8 Der Teilnehmer stellt Proalpha von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten nach diesen AGB entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. 


11.9 Soweit Proalpha nicht nach Ziffer 11.1 unbeschränkt haftet und soweit nicht im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Ziffer 11.2 zwingend gehaftet wird, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden und vergebliche Aufwendungen ausgeschlossen. 


11.10 Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer Garantie oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften betroffen sind. 


11.11 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Organe, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Proalpha. 


 


12. Schlussbestimmungen 

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt und haben Vorrang vor diesen AGB. 


12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 


12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Kaiserslautern. Proalpha ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 


12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich zulässig, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. 


12.5 Proalpha ist berechtigt, vertragsrelevante Erklärungen und Informationen an die vom Teilnehmer im Rahmen der Buchung angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass diese E-Mail-Adresse erreichbar ist und Mitteilungen von Proalpha zur Kenntnis genommen werden können.